Der NO-Deal Brexit ist in letzter Sekunde abgewendet worden. Das Abkommen ändert jedoch die Folgen für die Umsatzsteuer nicht. Mit dem Brexit am 01.01.2021 ist Großbritannien (England, Schottland und Wales) aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Drittstaat.
In diesem kurzen Video gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein und geben Empfehlungen ab.
Hier die beiden im Video besprochenen Beiträge von der E-Commerce-Steuerberater-Kanzlei GTK Kröger und Taxdoo mit wichtigen Informationen und Hilfestellungen:
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